Stefanie Minkley – Für Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität

LANDESAUFNAHMEPROGRAMM: LANDESREGIERUNG ERFÜLLT IHREN EIGENEN ANSPRUCH NICHT

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09.06.2022 | Migration/Flüchtlingspolitik

Boris Rhein hat in seiner ersten Regierungserklärung im hessischen Landtag am 7. Juni angekündigt, dass die Landesregierung noch in diesem Jahr ein Landesaufnahmeprogramm für Flüchtlinge auf den Weg bringen möchte. Gleichzeitig forderte er die Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf, ihre „bislang zurückhaltende Haltung gegenüber solchen Landesaufnahmeprogrammen“ aufzugeben.

Kaweh Mansoori, MdB, Bezirksvorsitzender der SPD Hessen-Süd und stellvertretender Landesvorsitzender der SPD Hessen und Stefanie Minkley, Mitglied im SPD-Landesvorstand Hessen zeigen sich verärgert:

„Boris Rhein kündigt bei seiner ersten Regierungserklärung ein neues Landesaufnahmeprogramm für Flüchtlinge an. Das ist prinzipiell lobenswert. Allerdings stellt sich uns die Frage, warum erst jetzt? Bereits im schwarz-grünen Koalitionsvertrag von 2018 ist zu lesen, dass die hessische Regierung „ein Landesaufnahmeprogramm für eine Gruppe Schutzsuchender mit hoher Vulnerabilität auflegen“ will. Fast vier Jahre später ist noch nichts passiert. Bereits Volker Bouffier hat die Chance verpasst, ein solches Programm aufzulegen. Seinem Nachfolger Boris Rhein fällt nichts Besseres ein, als der Bundesinnenministerin die Schuld in die Schuhe zu schieben, wohlwissend, dass Nancy Faeser eine Befürworterin dieser Programme ist. Und was macht derweil der Koalitionspartner? Bei den hessischen Grünen scheinen die Grundsätze der Partei z.B. in Bezug auf die Flüchtlingspolitik, mit dem tatsächlichen Handeln als Regierungspartei nicht zusammen passen zu wollen.

Die hessische SPD-Landtagsfraktion fordert von der Landesregierung seit Jahren ein Landesaufnahmeprogramm. Dies war übrigens auch schon unter der früheren Fraktionsvorsitzenden Nancy Faeser der Fall. Für das eigene Politikversagen sucht Schwarz-Grün nun ein Sündenbock, um davon abzulenken, dass die Landesregierung ihren eigenen Anspruch nicht erfüllt.“